
Wie muss ich oder kann ich mich als Grenzgänger krankenversichern?
Für Sie als Grenzgänger aus Deutschland besteht in der Schweiz aufgrund des bilateralen
Abkommens vom 01.06.2002 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union eine
Krankenversicherungspflicht, von der Sie sich allerdings unter gewissen Kriterien
innerhalb von drei Monaten befreien lassen können (Optionsrecht).
Individuelle Beratung durch ausgewiesene Versicherungsfachleute (BWV = Berufsbildungswerk
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V) ist in unserem Hause garantiert!
Personen, die in der Schweiz als Grenzgänger/-innen erwerbstätig sind, müssen
sich zusammen mit ihren nicht erwerbstätigen Familienangehörigen innerhalb von
drei Monaten ab Gültigkeit der Grenzgängerbewilligung in der Schweiz krankenversichern.
Optionsrecht: Sie können wählen, ob Sie weiterhin in Deutschland versichert
bleiben, oder ob Sie neu einem schweizerischen Krankenversicherer beitreten möchten
(drei Monate ab Gültigkeit der Grenzgängerbewilligung). Sollten Sie weiterhin
in Deutschland versichert bleiben, muss gewährleistet sein, dass Ihr Krankenversicherer
in Deutschland auch für die Krankheitskosten in der Schweiz aufkommt. Das Optionsrecht
darf in jedem Falle nur einmal ausgeübt werden!
(Freiwillige Beitragssätze in Deutschland bei einer gesetzlichen Kasse ca. 15%
der Beitragsbemessungsgrenze von 3.675,- € . Da können schnell 500,- € bis
600,- € zusammen kommen).
Sollten Sie sich für einen Schweizer Krankenversicherer entscheiden, so können
Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen weiter in Deutschland versichert
bleiben.
Krankenversicherungssystem in der Schweiz: Es gibt keinen Arbeitgeberanteil
zur Krankenkasse! Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz (Grundversicherung)
bietet jedem Versicherten die selben Leistungen. Sie können Ihre Krankenversicherung
in der Schweiz frei wählen. Die Schweizer Krankenkassen müssen alle versicherungspflichtigen
Personen aufnehmen. Ablehnungsgründe wie bestehende Krankheiten, zu hohes Alter
gibt es in der Grundvorsorge nicht.
Für erhöhte und weitergehende Leistungen bieten alle Krankenversicherer Zusatzversicherungen
an. Beiträge zur Krankenversicherung in der Schweiz muss jede Person, auch Kinder
bezahlen (sogenannte Kopfprämie).
Unverbindliche individuelle Beratung vom Fachmann ist unbedingt empfehlenswert!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
