
Was versteht man unter der 3. Säule in der Schweiz?
Leistungen aus der ersten Säule (AHV) und der zweiten Säule (BVG/UVG)
reichen oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandad bei Krankheit oder Unfall
bezahlen zu können. Dies trifft vor allem bei Löhnen über CHF 80000 zu. Es gibt
deshalb die Möglichkeit, in der dritten Säule die Vorsorgelücken bei Invalidität,
Tod oder bei Pensionierung zu decken.
Die 3. Säule unterteilt sich in die gebundene (Säule 3a) und die
freie Vorsorge (Säule 3b).
Säule 3a
Personenkreis: Alle in der Schweiz steuer und AHV-pflichtigen Arbeitnehmer
und selbstständig Erwerbenden bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters
der AHV.
Dauer: Altersleistungen dürfen frühestens 5 Jahre vor Erreichen des normalen
Rentenalters der AHV ausgerichtet werden. Sie werden spätestens bei Erreichen
des normalen Rentenalters der AHV fällig.
Begünstigung: Im Erlebensfall ist der Vorsorgenehmer der Anspruchsberechtigte.
Stirbt der Vorsorgenehmer gilt folgende
Begünstigungsordnung:
1. der überlebende Ehepartner
2. die direkten Nachkommen sowie natürliche Personen, die von der verstorbenen
Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die
mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine
Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder
mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss.
3. die Eltern
4. die Geschwister
5. die übrigen Erben
Der Vorsorgenehmer hat das Recht, die Begünstigungsordnung ab Position 3 zu ändern
und die Ansprüche der Begünstigten näher zu bezeichnen
Säule 3b
Personenkreis:
Grundsätzlich alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein wohnhaften Personen
sowie Grenzgänger. Abschlüsse mit im Ausland wohnhaften Personen sind unter bestimmten
Voraussetzungen möglich.
Dauer:
Frei wählbar (bei einigen Produkten bestehen Mindestlaufzeiten).
Begünstigung:
Frei wählbar, Pflichtteile dürfen nicht verletzt werden. Sparguthaben in der Säule
3b können belehnt oder verpfändet werden.
Es lohnt sich sehr die Leistungen aus der ersten, zweiten und dritten Säule genau
zu analysieren. Insbesonders das Risiko bei Invalidität oder Tod muss bei Arbeitnehmern
welche für den Unterhalt von Ehepartner und/oder Kinder verantwortlich ist, seriös
geprüft werden. Mit der dritten Säule können Sie sich selbst und Ihre Familie
finanziell vor Schicksalsschlägen schützen. Gezielter Vermögensaufbau und individulelle
Risokoabsicherung sind die Lösung. Wissen Sie wie Sie und Ihre Angehörigen abgesichert
sind? Wir beraten Sie gerne.
Wissen Sie wie Sie und Ihre Angehörigen abgesichert
sind? Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt
auf.
